Hast du dich schon einmal gefragt, ob du die vollen Nutzungsrechte an einem Design oder Bild wirklich abgeben solltest? Oder wie du deine Werke fair lizenziert bekommst? Dann bist du nicht allein! In unserer letzten Rechtssprechstunde im Webdesign Women’s Club haben wir über ein besonders spannendes Thema gesprochen: Total Buyout und Nutzungsrechte.
Was ist ein Total Buyout eigentlich?
Ein Total Buyout bedeutet, dass du als Urheberin alle Rechte an deinem Werk abgibst – für immer. Dein Kunde kann damit machen, was er will, ohne dass du Mitspracherecht hast oder später weitere Vergütungen erhältst. Das kann bei Fotos, Illustrationen, Logos oder sogar Webdesigns relevant sein.
➡ Aber Achtung: Das ist die umfassendste Form der Rechteübertragung. Deshalb sollte sie sehr gut überlegt sein – und vor allem gut bezahlt werden.
Wie setzt man faire Nutzungsrechte fest?
Viele Webdesignerinnen sind unsicher, wie sie Nutzungsrechte kalkulieren sollen. Denn es gibt keine festen Vorgaben – nur Richtwerte. Hier einige wichtige Faktoren, die du berücksichtigen solltest:
✅ Dauer der Nutzung: Ist sie zeitlich begrenzt oder unbegrenzt?
✅ Verbreitungsgebiet: Nur Deutschland oder weltweit?
✅ Verwendungszweck: Nur Website oder auch Print, Social Media & Co.?
✅ Exklusivität: Darf nur dieser eine Kunde das Design nutzen oder auch andere?
✅ Veränderungen: Darf der Kunde das Werk nachträglich anpassen?
Wie schreibt man eine Klausel ins Angebot?
Wenn du Nutzungsrechte in dein Angebot aufnimmst, solltest du sie klar und verständlich formulieren. Hier ein Beispiel:
„Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Nutzung des Designs auf seiner Website. Eine weitere Verwendung (z. B. Social Media, Print, Werbung) ist nicht enthalten und bedarf einer gesonderten Lizenzierung.“
📌 Tipp: Falls dein Kunde ein Total Buyout möchte, stelle sicher, dass du einen fairen Preis dafür ansetzt! Eine gute Orientierung bieten die marktüblichen Vergütungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Liste).
Hast du rechtliche Fragen? Stell sie unserer Anwältin!
Im Webdesign Women’s Club gibt es einmal pro Quartal eine Rechtssprechstunde mit unserer Club-Anwältin Sandra. Dort kannst du alle deine Fragen rund um Verträge, Nutzungsrechte, DSGVO & Co. stellen – und bekommst fundierte Antworten direkt aus der Praxis.
Hier erfährst du mehr über den Webdesign Women’s Club
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wende dich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen Anwalt.